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Stella/Schwarz, Flexibilisierung der Arbeitszeit im Außendienst, ecolex 2022, 737

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6819/18/2022 Heft 6819 v. 13.10.2022

Um auf die Anforderungen, die sich für Arbeitnehmer im Außendienst hinsichtlich ihrer Arbeitszeiten ergeben, eingehen zu können, ist in der Praxis oft von Vertrauensarbeitszeitmodellen die Rede. Diese Modelle, in denen die Arbeitnehmer keiner Kontrolle des Arbeitgebers hinsichtlich Arbeitszeitgestaltung unterliegen, sind nach den Bestimmungen des AZG jedoch unzulässig. Die Autoren zeigen wie dennoch eine rechtlich zulässige Arbeitszeitflexibilisierung im Außendienst gelingen kann. Liegt eine Gleitzeitvereinbarung vor, kann der Gleitzeitrahmen, soweit der anzuwendende KV, AZG und ARG keine Beschränkungen vorsehen, so gestaltet werden, dass Außendiensttermine, wie Verkaufsveranstaltungen (oft samstags), Messen und Abendtermine davon umfasst sind. Grenzen liegen dabei jedenfalls bei der täglich zulässigen Normalarbeitszeit von 12 Stunden sowie der Höchstarbeitszeit, sodass auch bei Gleitzeit die durchschnittliche Höchstarbeitszeitgrenze von 48 Stunden innerhalb eines Durchrechnungszeitraums (17 Wochen) zu beachten ist. Hinsichtlich der Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers über geleistete Arbeitsstunden sieht § 26 Abs 3 AZG eine Erleichterung für Arbeitnehmer vor, die Arbeitszeit und -ort weitgehend selbst bestimmen können. In diesem Fall ist eine Saldenaufzeichnung ausreichend. Die Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie der längsten täglichen und wöchentlichen Ruhezeit sollte in den Salden jedenfalls enthalten sein. Somit ist eine Kontrolle der Ruhezeiten auch durch die Behörden möglich.

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