ArbVG: § 2 Abs 2 Z 3
OGH 18. 7. 2022, 8 ObA 43/22i
Der Kläger beendete sein Arbeitsverhältnis mit der beklagten Gesellschaft am 31. 12. 2018 aufgrund seiner Pensionierung. Im Unternehmen besteht eine Betriebsvereinbarung über den Beitritt zu einer Pensionskasse (PK-BV). Sie wird mindestens in der Höhe, die sich aus der Verrentung der Arbeitgeberbeiträge ergibt, und maximal in der Höhe der jeweiligen Zielpension gewährt. Gestützt auf den in der Anlage 1 zur BV-PK enthaltenden Änderungsvorbehalt vereinbarten die Arbeitgeberin und der Zentralbetriebsrat eine Anpassung der Zielpensionen, sodass