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BFG: Kosten für Abschiedsfeier mit Arbeitskollegen - nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6816/22/2022 Heft 6816 v. 22.9.2022

EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 2 lit a und Z 3

BFG 20. 4. 2022, RV/6100187/2022

Der Beschwerdeführer hielt aus Anlass der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses eine Abschiedsfeier für seine Arbeitskollegen, deren Kosten er zur Gänze selbst übernahm. Strittig war im vorliegenden Verfahren, ob die Ansicht des Finanzamtes, dass die Aufwendungen für die Feier nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind, im Einklang mit der Rechtsordnung steht. Dies wurde nun vom BFG bestätigt:

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