KV-Bord 2015: Punkt 32.6
OGH 27. 4. 2022, 9 ObA 43/22x
Der Kläger, ein Pilot, wurde von der beklagten Arbeitgeberin entlassen, weil er wegen Lizenzverlustesunverschuldet dauerhaft dienstunfähig war und seine Arbeitsleistungen nicht mehr erbringen konnte. Mit seiner auf Punkt 32.6. des Kollektivvertrages für das AUA-Bordpersonal (KV-Bord, OS-KV 2015) gestützten Klage begehrt der Kläger die Feststellung des aufrechten Dienstverhältnisses über den Entlassungszeitpunkt hinaus. Diese Bestimmung mit der Überschrift "Kündigung, Entlassung und Auflösung des Dienstverhältnisses" sieht vor, dass das Dienstverhältnis durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund im Sinne des Angestelltengesetzes aufgelöst werden kann, wenn dem Arbeitnehmer die behördliche Erlaubnis zur Ausübung der in seinem Dienstvertrag bedungenen Dienste aus seinem Verschulden dauerhaft entzogen wird.