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Steiger, Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter - Grundlagen, Praxistipps und Ausblick, taxlex 2022, 191

ArtikelrundschauPersonalverrechnungBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6811/18/2022 Heft 6811 v. 19.8.2022

Mit der Ökosozialen Steuerreform 2022 wurde in § 3 Abs 1 Z 35 EStG eine steuerfreie Gewinnbeteiligung für aktive Mitarbeiter bis zu einem Jahresbetrag von € 3.000,- beschlossen. Der Autor gibt einen Überblick über wesentliche Fragen in der Praxis. Die Begünstigung steht nur zu, wenn sie allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt wird. Zu regeln ist dies durch eine innerbetriebliche Vereinbarung nach § 68 Abs 5 Z 7 EStG. Kommt die Gewinnbeteiligung nur bestimmten Arbeitnehmergruppen zugute, ist es wichtig, dass das Gruppenmerkmal betriebsbezogen ist, zB Großgruppen wie alle Arbeiter, alle Schichtarbeiter oder Berufsgruppen (Außendienst- und Innendienstmitarbeiter, etc). Es kann auch auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit abgestellt werden und die Höhe der Gewinnbeteiligung von leistungsbezogenen Parametern abhängig gemacht werden. Die Zahlung einer Gewinnbeteiligung darf nicht aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift wie zB einem kollektivvertraglichen Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung und auch nicht anstelle des bisher gezahlten Arbeitslohns (Gehaltsumwandlung) oder einer üblichen Lohnerhöhung erfolgen. Individuell vereinbarte Leistungsbelohnungen, die bisher vom Arbeitgeber (freiwillig) gewährt wurden, gelten nicht als Teil des bisher bezahlten Arbeitslohns, und können daher auch als steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligungen (sofern die sonstigen Voraussetzungen des § 3 Abs 1 Z 35 EStG 1988 vorliegen) ausbezahlt werden.

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