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Generalunternehmerhaftung: Keine Gesamtstrafe bei mehreren AuslBG-Verstößen durch Auftragnehmer

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6811/10/2022 Heft 6811 v. 19.8.2022

AuslBG: § 26 Abs 6

VwGH 29. 3. 2022, Ra 2020/09/0037

Ein Unternehmen, das die Erbringung einer Leistung an ein anderes Unternehmen ganz oder teilweise weitergibt, hat das beauftragte Unternehmen vor Beginn der Beschäftigung aufzufordern, binnen einer Woche die nach dem AuslBG erforderlichen Berechtigungen für die beschäftigten Ausländer nachzuweisen. Kommt das beauftragte Unternehmen dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, hat das Auftrag gebende Unternehmen umgehend die Zentrale Koordinationsstelle zu verständigen (§ 26 Abs 6 AuslBG).

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