KBGG: § 2 Abs 1, § 24 Abs 1 und Abs 2
Nimmt die in den letzten 182 Tagen unmittelbar vor der Geburt des Kindes in Österreich durchgehend erwerbstätige Bezieherin von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld während des Bezugszeitraums eine Arbeitstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat (hier: im Ver-