Durch die vermehrte Nutzung von Social Media durch Unternehmen für Marketingaktivitäten kommt den rechtlichen Vorgaben immer mehr Bedeutung zu. Gerhartl gibt einen Überblick zur möglichen Ausgestaltung von Social Media-Strategien und Konzepten. Die Bewertung von Produkten oder des Unternehmens selbst auf Social Media-Plattformen kann auch durch Arbeitnehmer des bewerteten Unternehmens erfolgen und sich auf verschiedene Umstände beziehen, wie Arbeitsumfeld, Arbeitsklima und Kollegen, was die eigene Marke stärken soll. Bei positiven Bewertungen eines Produkts ist eine Offenlegung, dass es sich bei dem Bewerter um einen Arbeitnehmer des bewerteten Unternehmens handelt, ratsam, um eine Irreführung des potenziellen Käufers zu verhindern. Bei negativen Bewertungen ist für den Arbeitnehmer die für ihn geltende Treuepflicht maßgeblich. Hat der Arbeitnehmer jedoch ein Produkt entgeltlich erworben, ist er als Kunde zu betrachten, der infolge der Meinungsfreiheit Produkte auch negativ bewerten kann. Grenzen ergeben sich jedenfalls dort, wo der Arbeitnehmer durch seine Bewertung oder Kommentare in Kauf nimmt, dass dem Arbeitgeber dadurch ein massiver Schaden entsteht.