vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufhebung der Indexierung der Familienbeihilfe und der steuerlichen Absetzbeträge - BGBl

Neue VorschriftenSteuerrechtBearbeiter: Birgit Bleyer/Manfred LindmayrARD 6810/17/2022 Heft 6810 v. 11.8.2022

BGBl I 2022/135, ausgegeben am 28. 7. 2022

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden

Indexierung unionsrechtswidrig

Der EuGH hat mit Urteil vom 16. 6. 2022, C-328/20 , ARD 6805/11/2022, ausgesprochen, dass die ab 1. 1. 2019 geltende Indexierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages für Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den EWR oder der Schweiz aufgehalten haben oder aufhalten, nicht dem EU-Recht entspricht. Von der Indexierung sind auch die familienbezogenen Absetzbeträge (Familienbonus Plus, Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, Unterhaltsabsetzbetrag sowie Kindermehrbetrag) betroffen. Mit der nunmehr erfolgten Änderung des EStG 1988 und des FLAG wird dem Urteil des EuGH entsprochen, die Indexierung aufgehoben und eine gesetzliche Grundlage für Nachzahlungen von Familienbeihilfenbeträgen für den von der Indexierung "nach unten" betroffenen Personenkreis geschaffen. Die "nach oben" indexierten Mehrbeträge an Familienbeihilfe müssen im Vergleich zu den österreichischen Beträgen nicht zurückgezahlt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte