Au-pairs sind als "klassische" Dienstnehmer zur Sozialversicherung anzumelden, da sie grundsätzlich in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt tätig werden. Bestimmte Entgeltbestandteile sind allerdings von der Beitragspflicht ausgenommen, und zwar der Wert der vollen freien Station samt Verpflegung (€ 196,20 monatlich) sowie jene Beträge, die der Dienstgeber für den privaten Krankenversicherungsschutz und für die Teilnahme an Sprachkursen und kulturellen Veranstaltungen der Au-pair-Kraft aufwendet. Mehr dazu sowie weitere Infos zur Beschäftigung von Au-pair-Kräften sind dem ÖGK-Newsletter Nr 8/Juli 2022 zu entnehmen.