EStG 1988: § 124b Z 350
Es besteht keine Steuerfreiheit für eine 2020 gewährte "COVID-19-Bonuszahlung", wenn die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise gezahlte Prämie anstatt (an Stelle) einer in den Vorjahren ausgezahlten Prämie gewährt wird. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber wegen der negativen Umsatzentwicklung eigentlich für 2020 zunächst gar keine Prämie auszahlen wollte.