Im Arbeitsrecht besteht kein generelles Schriftformgebot. Viele Willenserklärungen können daher auch mündlich bzw sogar schlüssig abgegeben werden. In jenen Bereichen, in denen ein Schriftformgebot besteht, hat dessen Verletzung jedoch weitreichende Folgen bis hin zur Unwirksamkeit von Erklärungen. Kann die Schriftform aber auch durch digitale Tools erfüllt werden?