In ihrem aktuellen Newsletter gibt die ÖGK einen Überblick über die neue Teuerungsprämie bzw darüber, wann diese steuer- und sv-frei abzurechnen ist (siehe bereits ARD 6805/14/2022). Dabei stellt die ÖGK auch klar, dass die Lohnsteuer- und Beitragsfreiheit in vollem Ausmaß auch für Teuerungsprämien gilt, die geringfügig Beschäftigten oder Teilzeitkräften ausbezahlt werden. ( Quelle: ÖGK-Newsletter Nr 8/Juli 2022)