Nach internationalem Steuerrecht dürfen Gewinne von international tätigen Unternehmen ohne physische Präsenz in einem Staat nicht besteuert werden. Österreich hat für bestimmte Onlinewerbeleistungen daher seit 1. 1. 2020 eine Digitalsteuer iHv 5 % des Engelts, das für diese Werbeleistungen entrichtet wird, eingeführt. Ende 2021 haben sich 137 Länder, darunter auch Österreich, darauf verständigt, das Erfordernis der physischen Präsenz für die internationale Besteuerung von Unternehmensgewinnen teilweise aufzugeben. So sollen Gewinnteile von sehr großen (Jahresumsatz über € 20 Mrd) und profitablen (mehr als 10 % Umsatzrendite) Unternehmen im sog "Amount A" frühestens ab 2023 ohne physische Präsenz nationalen Ertragsteuern unterworfen sein. Im Gegenzug wird Österreich die Digitalsteuer wieder abschaffen.