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Muskovich, Arbeitsunfall im Homeoffice, ecolex 2022, 431

ArtikelrundschauSozialversicherungBearbeiterin: Barbara Lass-KönczölARD 6808/12/2022 Heft 6808 v. 28.7.2022

§ 175 Abs 1a ASVG definiert Unfälle, die sich im zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung in der Wohnung ereignen als Arbeitsunfälle. Laut Muskovich handelt es sich bei der Beurteilung, ob ein Unfall dem geschützten dienstlichen oder dem ungeschützten privaten Bereich zuzurechnen ist, um eine Wertentscheidung, bei der bereits schon jetzt in der Rechtsprechung die Gesamtumstände entscheidend sind. Besonders im Homeoffice wird die Abgrenzung der betrieblichen Tätigkeit im privaten Umfeld umso diffiziler werden. § 175 Abs 1b ASVG stellt der Arbeitsstätte das Homeoffice bezüglich gewisser (Weg-)Unfälle nach § 175 Abs 2 Z 1, 2, 5-8 sowie 10 ASVG weitgehend gleich, wie in der Arbeitszeit oder in Arbeitspausen zurückgelegte Hin- und Rückwege zur Befriedigung lebenswichtiger Bedürfnisse in der Nähe der Wohnung. Mit der ersten Entscheidung des OGH (10 ObS 183/21s = ARD 6793/12/2022) zu § 175 Abs 1b ASVG spricht er aus, dass nicht jeder Ort, den Versicherte in der Pause erreichen - abhängig von der Dauer und vom verwendeten Verkehrsmittel - ein mögliches Ziel eines geschützten Weges darstellt und somit in diesem Fall kein Arbeitsunfall vorliegt.

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