Der Beitrag beleuchtet die in der Praxis hin und wieder auftauchende Frage, ob die Übernahme von dem Betriebsrat entstehenden Rechtsberatungskosten durch den Betriebsinhaber betriebsverfassungsrechtlich zulässig ist. Nach den Grundsätzen der Finanzierung der Belegschaftsvertretung zählen Rechtsberatungskosten unstrittig nicht zu den vom Betriebsinhaber bereitzustellenden Sacherfordernissen nach § 72 ArbVG, sodass demnach zusätzliche Unterstützungsleistungen unzulässig erscheinen. Die finanzielle Unabhängigkeit des Betriebsrats als Garant für die Ausübung einer unabhängigen Interessenvertretung durch den Betriebsrat ist bei der Prüfung der Frage wesentlich. Eine Übernahme von Rechtsberatungskosten bzw die Finanzierung einzelner Projekte, wie zur Herstellung rechtlicher Waffengleichheit, durch den Betriebsinhaber sei laut Prankl zulässig, sofern die Gegnerunabhängigkeit in Form der finanziellen Unabhängigkeit des Betriebsrats gewahrt bleibt. Auch langfristige Zuwendungen durch den Betriebsinhaber seien zulässig, wobei es hier auf ein hohes Maß an Bestandfestigkeit ankommt. Zu beachten sind laut Prankl dabei die bei den freigiebigen Zuwendungen (Schenkungen) geltenden Formpflichten.