EStG 1988: § 47 Abs 2
WKG: § 122 Abs 8
Schließt eine GmbH mit verschiedenen Personen "Werkverträge" ab, in denen sich diese zum Ablesen von Wärmemessgeräten und zur Dokumentation der Verbrauchswerte auf Formularen verpflichten, und nimmt die GmbH in der Folge die Arbeitseinteilung vor, so liegen Dienstverhältnisse der Ablesenden zur GmbH vor, wenn