vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Anspruch auf Invaliditätspension allein durch längere Krankenstände in der Vergangenheit

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6806/15/2022 Heft 6806 v. 14.7.2022

ASVG: § 255 Abs 3

OGH 22. 2. 2022, 10 ObS 194/21h

Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Versicherter vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen, wenn in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit und trotz zumutbarer Krankenbehandlung leidensbedingte Krankenstände in einer Dauer von 7 Wochen und darüber im Jahr zu erwarten sind (RS0084855 [T7], RS0084898 [T12]). Es kann nämlich nicht damit gerechnet werden, dass krankheitsbedingte Abwesenheiten in einem solchen Ausmaß von den in Betracht kommenden Arbeitgebern akzeptiert werden; ein derart betroffener Versicherter würde in diesem Fall nur bei besonderem Entgegenkommen des Dienstgebers auf Dauer beschäftigt werden. Mit derartigen, regelmäßig wiederkehrenden leidensbedingten Krankenständen hat der Kläger im vorliegenden Fall jedoch in Zukunft nicht zu rechnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte