BGBl I 2022/73, ausgegeben am 10. 6. 2022
➜ zum Initiativantrag 2411/A BlgNR 27. GP siehe ARD 6793/15/2022
Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden
1. Überblick
Mit der vorliegenden BUAG-Novelle kommt es ua zu bürokratischen Vereinfachungen bei der Auszahlung von Urlaubsentgelt sowie beim Datenaustausch zwischen der BUAK und dem AMS. Außerdem geht es um die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Ausstellung einer Service-Karte für aktive bzw nicht in Beschäftigung stehende Bauarbeiter, die Ansprüche gegenüber der BUAK haben und über keine Bau-Identitätskarte (Bau-ID) verfügen. Weitere Punkte der Novelle betreffen die Auszahlung einer Ersatzleistung für Bauarbeiter, die nach dem 58. Lebensjahr invalid geworden sind, sowie klarere Vorgaben in Bezug auf die Überweisung von Abfertigungsbeiträgen an die Betriebliche Vorsorgekasse durch die BUAK.