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Freiwilliges Duschen nach Dienstende am Arbeitsort - keine Arbeitszeit

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6803/6/2022 Heft 6803 v. 23.6.2022

AZG: § 2 Abs 1 Z 1

Muss eine Gesundheits- und Krankenpflegerin im Dienst Anstaltskleidung tragen, die sie nicht nach Hause mitnehmen darf, sind die Umkleidezeiten und die damit verbundenen innerbetrieblichen Wegzeiten als zu entlohnende Arbeitszeit zu qualifizieren.

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