Der Rechtsanspruch auf Elternkarenz besteht nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Adoptiv- und Pflegekinder.1 Seit 1. 1. 2016 ist der Rechtsanspruch auf Elternkarenz für Pflegekinder auch dann gegeben, wenn keine Adoptionsabsicht besteht.2 Insbesondere angesichts der Vielzahl an Waisenkindern, die seit Beginn des Krieges in der Ukraine nach Österreich gekommen sind und in Familien aufgenommen wurden und weiterhin werden, erlangt dieses Thema derzeit größere Relevanz.