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Elternkarenz im Falle von Adoption und Pflege

Thema - ArbeitsrechtFlorian Schrenk, B.A., LL.M.ARD 6803/5/2022 Heft 6803 v. 23.6.2022

Der Rechtsanspruch auf Elternkarenz besteht nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Adoptiv- und Pflegekinder.11§ 15c MSchG bzw § 5 VKG. Die Bestimmungen für Mütter und Väter sind weitgehend gleichlautend, es wird in weiterer Folge auf das MSchG Bezug genommen. Seit 1. 1. 2016 ist der Rechtsanspruch auf Elternkarenz für Pflegekinder auch dann gegeben, wenn keine Adoptionsabsicht besteht.22BGBl I 2015/162, ARD 6480/9/2016. Insbesondere angesichts der Vielzahl an Waisenkindern, die seit Beginn des Krieges in der Ukraine nach Österreich gekommen sind und in Familien aufgenommen wurden und weiterhin werden, erlangt dieses Thema derzeit größere Relevanz.

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