KBGG: § 8 Abs 1 Z 2, § 50 Abs 24
Für die Ermittlung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld sind nur jene selbstständigen Einkünfte maßgeblich, die aus einer während des Anspruchszeitraums ausgeübten Tätigkeit stammen. Für Geburten von 1. 1. 2012 bis 28. 2. 2017 wurde mit