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Kinderbetreuungsgeld: Fehlvorstellung über die Frist zum Nachweis von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

RechtsprechungSozialrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6802/13/2022 Heft 6802 v. 10.6.2022

KBGG: § 24c Abs 2 Z 1

OGH 29. 3. 2022, 10 ObS 187/21d

Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe besteht nach § 24c KBGG nur, sofern die vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen rechtzeitig vorgenommen und nachgewiesen werden, es sei denn, die Vornahme oder der Nachweis der Untersuchungen unterbleibt nur aus Gründen, die nicht von den Eltern zu vertreten sind (Abs 2 Z 1), oder die jeweiligen Nachweise werden bis spätestens zur Vollendung des 18. Lebensmonates des Kindes nachgebracht (Abs 2 Z 2).

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