Die Österreichische Gesundheitskasse hat in einer aktuellen Broschüre die wichtigsten Fragen rund um die Mitversicherung von Angehörigen in der Sozialversicherung zusammengefasst. Für eine Mitversicherung infrage kommen folgende Personen: Kinder, Wahlkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkelkinder, Ehepartner bzw eingetragene Partner, haushaltsführende Personen (zB Lebensgefährten), pflegende Angehörige. Für bestimmte mitversicherte Angehörige ist vom Versicherten ein Zusatzbeitrag zu entrichten. Die Broschüre kann ua über folgenden Link heruntergeladen werden: https://tinyurl.com/SV-Mitversicherung