ÖGK-Newsletter Nr 5/April 2022 (Wolfgang Böhm/ÖGK)
Werden Entgelte für abgelaufene Lohnzahlungszeiträume bzw Kalenderjahre erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach dem vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt) ausbezahlt, handelt es sich um Nachzahlungen. In ihrem Newsletter vom April 2022 gibt die ÖGK einen Überblick, wie diese beitragsrechtlich abzurechnen sind.