AlVG: § 8 Abs 1, § 9, § 10 Abs 1
VwGH 17. 2. 2022, Ra 2020/08/0190
Nach der Rechtsprechung des VwGH ist ein Arbeitsloser dann nicht verpflichtet, sich auf eine vom AMS vermittelten Stelle zu bewerben, wenn und solange er infolge Krankheit arbeitsunfähig ist (vgl VwGH 19. 9. 2007, 2006/08/0189, ARD 5848/7/2008). Darunter zu verstehen ist, dass aufgrund einer akuten Erkrankung - somit eines vorübergehenden, die Arbeitsfähigkeit iSd § 8 Abs 1 AlVG nicht ausschließenden Leidenszustandes - eine Bewerbung (aktuell) nicht möglich bzw nicht zumutbar ist.