Das Angestelltengesetz feierte 2021 seinen 100. Geburtstag. Es ist damit nicht nur das wichtigste noch bestehende Sondergesetz im Arbeitsrecht, sondern hat seit 100 Jahren auch Vorbildwirkung für das gesamte Arbeitsrecht. Der auch aus diesem Anlass neu aufgelegte Kommentar beschränkt sich aber nicht auf die Erörterung der einzelnen Regelungen des Angestelltengesetzes, sondern bezieht große Bereiche des allgemeinen Arbeitsrechts, wie etwa die Dienstverhinderungen in der Sphäre des Unternehmens oder den allgemeinen Kündigungsschutz, mit ein. Damit wird das Arbeitsverhältnis der Angestellten in seiner Gesamtheit erfasst und rechtlich erörtert.