EpiG 1950: § 7, § 32 Abs 3
Wird ein Arbeitnehmer, der von einem ausländischen Unternehmen zur Arbeitsleistung nach Österreich entsendet wird, von einer österreichischen Behörde nach § 7 EpiG bescheidmäßig abgesondert, hat der ausländische Arbeitgeber Anspruch auf Vergütung des dem Arbeitnehmer während der Absonderung fortgezahlten Entgelts und der darauf entfallenden Dienstgeberbeiträge.