Ein interessantes Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom 17. 3. 2022 befasst sich mit dem Fall einer von Deutschland nach Österreich entsendeten Arbeitnehmerin, die durch Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde an ihrem österreichischen Wohnort abgesondert wurde. Die Besonderheiten des Falls liegen vor allem darin, dass es sich um einen ausländischen Arbeitgeber (Unternehmen mit Sitz in Deutschland) handelt, der die Rückvergütung des während der Absonderung fortbezahlten Entgelts zuzüglich deutscher Sozialversicherungsbeiträge beantragte.