2021 waren 700 bis 800 Eishockeyspieler der Österreichischen Eishockeyliga mit Verzichtserklärungen konfrontiert, die nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch arbeitnehmerschutz-, sport-, sozial- und schadenersatzrechtliche Inhalte berührten. Die Spieler sollten auf Verlangen der Liga nach Abschluss eines befristeten Dienstvertrags erklären, dass sie auf eigenes Risiko als Spielteilnehmer an der Liga teilnehmen und im Fall einer COVID-Infektion ausdrücklich und endgültig auf jegliche Ansprüche gegen die Liga verzichten. Eine Verweigerung der Verzichtsabgabe war mit Entlassung bedroht. Schneider prüft die Verzichtserklärung auf ihre Rechtmäßigkeit aus verschiedenen rechtlichen Blickwinkeln und kommt letztlich zum Ergebnis, dass die Verzichtserklärung gegen die guten Sitten verstößt und nichtig sei. Begründend führt er beispielsweise an, dass bei Nichtunterzeichnung durch die Monopolstellung des Verbandes wirtschaftlicher Druck wegen drohender Arbeitslosigkeit für den Spieler erzeugt wurde. Der Beitrag befasst sich auch mit Fragen aus dem Sportrecht, wie der Abgrenzung von Dienstvertrag und Lizenz und verweist auf die Judikaturlinie des EuGH zum Arbeitnehmerbegriff im Berufssport.