Das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz sieht für bestimmte entgeltfreie Zeiträume eine Beitragszahlung zur Betrieblichen Vorsorge vor. In der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgebermagazins DG-Service 1/2022 informiert die Österreichische Gesundheitskasse, in welchen Fällen der BV-Beitrag weiter zu zahlen ist bzw welche Bemessungsgrundlage herangezogen werden muss.