Die Republik Österreich und die Provinz Québec haben ihre gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit mit dem Bundesgesetz BGBl I 2022/59 neu geregelt. Wegen der kanadischen Verfassungsrechtslage hat Österreich nicht nur ein Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit mit Kanada, sondern auch eine eigene entsprechende Vereinbarung mit der Provinz Québec (BGBl 1993/551 idF BGBl 1996/333). Seit Abschluss dieser Vereinbarung sind im innerstaatlichen, insbesondere aber auch im zwischenstaatlichen Bereich wesentliche Rechtsänderungen eingetreten, weshalb nun eine neue Vereinbarung abgeschlossen wurde. Ua wurden Bestimmungen zur Unfallversicherung neu aufgenommen und die Pensionsberechnung von der bisher vorgesehen gewesenen "Direktberechnung" auf die Berechnung nach europäischem Recht (VO (EG) 883/2004 ) umgestellt.