AuslBG: § 12a, Anlage B
Wird eine "Rot-Weiß-Rot - Karte" beantragt, sind sämtliche Zeiten an ausbildungsadäquater Berufserfahrung zusammenzurechnen. Dabei sind pro vollem Jahr zwei oder vier Punkte (je nachdem, ob die Berufserfahrung im Ausland oder in Österreich erworben wurde), jedoch höchstens 20 Punkte, zu vergeben. Dabei sind sämtliche Zeiten an (ausbildungsadäquater) Berufserfahrung zusammenzurechnen und das angewendete Punktekalkül jeweils pro vollem Jahr zuzuerkennen; eine eventuell daraus resultierende zeitliche (unterjährige) Restmenge an Monaten bleibt bei der Punktevergabe unberücksichtigt. Dass dabei ein volles Jahr Berufserfahrung bei einem einzigen Arbeitgeber absolviert werden muss, damit es berücksichtigt werden kann, sieht das Gesetz nicht vor.