EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 5 lit a und Abs 2
BFG 30. 9. 2021, RV/7101294/2021
Gemäß § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG 1988 ist das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld von der Einkommensteuer befreit. Für den Fall, dass der Steuerpflichtige Arbeitslosengeldbezüge nur für einen Teil des Kalenderjahres erhält, sind bei der Besteuerung des Einkommens zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden vorgesehen: die "Umrechnungsvariante" sowie die "Kontrollrechnung". Bei der Umrechnungsvariante sind die Einkünfte