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Änderung von BUAG und AuslBG - Initiativantrag

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6793/15/2022 Heft 6793 v. 7.4.2022

Initiativantrag 24. 3. 2022, 2411/A BlgNR 27. GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden sollen

1. Fälligkeit des Urlaubsentgelts

Derzeit sieht § 8 Abs 5 BUAG die Fälligkeit des Urlaubsentgelts am letzten Arbeitstag vor Urlaubsantritt vor. Künftig soll die Fälligkeit des Urlaubsentgelts spätestens mit dem Lohnzahlungszeitraum, in den der Urlaub fällt, eintreten. Der konkrete Fälligkeitszeitpunkt und die Art der Auszahlung richtet sich nach dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendende Kollektivvertrag. Die Möglichkeit, die Auszahlung zu einem früheren Zeitpunkt (zB wie bisher am letzten Arbeitstag vor Urlaubsantritt) vorzunehmen, bleibt aufrecht.

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