EFZG: § 5
OLG Wien 10. 11. 2021, 9 Ra 74/21z
Wird ein Arbeitnehmer während eines Krankenstandes gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Arbeitgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts für die gesetzlich vorgesehene Dauer bestehen, wenngleich das Arbeitsverhältnis früher endet. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt auch bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis während eines Krankenstandes oder im Hinblick auf eine solche Arbeitsverhinderung einvernehmlich beendet wird (§ 5 EFZG, ebenso § 9 Abs 1 AngG).