EStG 1988: § 16 Abs 1, § 20 Abs 1
BFG 27. 1. 2022, RV/5101388/2019
Die ledige Beschwerdeführerin unterrichtete im Streitjahr 2017 an einer HAK. Bis Ende 2013 hatte sie einen befristeten Dienstvertrag, danach erhielt sie einen Sondervertrag gemäß § 36 VBG, mit dem ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit begründet wurde. Am 7. 7. 2016 beantragte sie die Versetzung an ihre Wunschschule in der Nähe ihres Familienwohnsitzes, das Ansuchen wurde jedoch abgelehnt.