Im Zuge der Corona-Pandemie sind viele Arbeitnehmer auf den Geschmack von Homeoffice gekommen und wollen auch zukünftig - corona-unabhängig - ihre Tätigkeit zum Teil im Homeoffice ausüben. Die Autorin informiert in ihrem Beitrag anhand eines konkreten Beispielfalles, wie die Bezugsabrechnung eines deutschen Grenzgängers, der nun auch im Homeoffice in Deutschland arbeitet, korrekt zu erfolgen hat und welche steuer- und/oder sv-rechtliche Auswirkungen dies hat. Im Zusammenhang mit dem DBA-Deutschland weist Kastner darauf hin, dass in die Freigrenze von 45 "Nicht-Rückkehr-Tagen" für die Anwendung der Grenzgängerregelung auch Homeoffice-Tage einzubeziehen sind (sofern sie nicht cornonabedingt zusätzlich anfallen). Führt die nun regelmäßige Tätigkeit des Arbeitnehmers im Homeoffice dazu, dass er einen wesentlichen Teil (mindestens 25 %) seiner Tätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt, verlagert sich auch die SV-Pflicht nach Deutschland - mit allen Auswirkungen für den Dienstgeber. Anhand einer übersichtlichen Checkliste zeigt die Autorin auch die Besonderheiten in der Abwicklung der Lohnverrechnung auf.