PBVG: § 47
OGH 28. 7. 2021, 9 ObA 7/21a
Der Personalausschuss der beklagten Arbeitgeberin begehrte nach den Bestimmungen des Post-Betriebsverfassungsgesetzes (PBVG) den Ersatz von Kosten, die ihm in einem Verfahren nach § 50 Abs 2 ASGG (betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten) entstanden sind. Die Vorinstanzen gaben der Klage statt und der OGH bestätigte diese Entscheidungen: