TAG: § 24, § 27
Auch im Anwendungsbereich des Theaterarbeitsgesetzes, in dem Kettenbefristungen ex lege entstehen, ist jede Befristung eines Arbeitsvertrages, angefangen mit der erstmaligen befristeten Verlängerung des Vertrages, sachlich zu rechtfertigen. Je öfter die befristete Verlängerung erfolgt, desto strenger ist die sachliche Rechtfertigung zu prüfen.