Im Rahmen dieses Beitrages wird zunächst der Begriff Kollektivvertrag definiert, der Frage nachgegangen, welcher KV zur Anwendung gelangt und was das Günstigkeitsprinzip bedeutet. Weiters wird aufgezeigt, welche Daten benötigt werden, um einen Dienstnehmer korrekt einstufen zu können. Hinsichtlich der Frage, wie Vordienstzeiten korrekt zu berücksichtigen sind, wird auf die Fürsorgepflicht des Dienstgebers verwiesen, aufgrund derer er nachweislich beim Dienstnehmer Informationen betreffend bisherige Beschäftigungen bzw Vordienstzeiten einholen und hierfür entsprechende Nachweise (Dienstzeugnisse) verlangen muss. Verletzt der Dienstgeber diese "Nachforschungsverpflichtung", dann sind die im KV enthaltenen Verfallsfristen gehemmt. Entscheidend für die richtige Berücksichtigung von Vordienstzeiten ist außerdem der hinsichtlich Einstufung im KV verwendete "Ausdruck" (Verwendungsgruppenjahre, Berufsjahre, Betriebszugehörigkeit). Schließlich wird noch erklärt, welche Arten von Entgelterhöhungen (Mindestentgelterhöhung, Ist-Lohn-Erhöhung) der KV vorsehen kann.