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BFG: Keine Zuzugsbegünstigung bei jedenfalls beabsichtigtem Zuzug aus persönlichen Gründen

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6789/19/2022 Heft 6789 v. 10.3.2022

EStG 1988: § 103

BFG 18. 1. 2022, RV/7103015/2020

§ 1 Abs 2 Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 (ZBV) normiert, dass der Antrag auf Zuzugsbegünstigung innerhalb von 6 Monaten nach der Verlegung des Lebensmittelpunktes nach Österreich gestellt werden muss. Mit dieser Voraussetzung wird die Ratio legis des § 103 EStG konkretisiert: Durch die Steuerbegünstigung sollen steuerliche Hindernisse für den Zuzug beseitigt werden.

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