KBGG: § 3 Abs 4, § 7
Auch wenn das im Vereinigten Königreich vorgesehene Untersuchungssystem für Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes vorwiegend Untersuchungen durch Hebammen und nur - im Vergleich zu Österreich - wenige ärztliche Untersuchungen vorsieht, ist das von der Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 verfolgte Ziel der Sicherstellung einer medizinischen Grundbetreu-