KBGG: § 3 Abs 4 KBGG
VfGH 30. 11. 2021, G 307/2021
Werden die in § 7 Abs 2 KBGG vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht bis zu den vorgesehenen Zeitpunkten nachgewiesen, so reduziert sich gemäß § 3 Abs 4 KBGG der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil um € 1.300,- (für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld siehe § 24a Abs 4 KBGG).