Die Lohnkontenverordnung 2006 wird mit Wirksamkeit ab 1. 3. 2022 dahin gehend ergänzt, dass auch die steuerfreien Bezüge gemäß § 3 Abs 1 Z 35 EStG (Begünstigung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen bis zu € 3.000,-) in das Lohnkonto aufzunehmen sind. (BGBl II 2022/83)