Wegen der kanadischen Verfassungsrechtslage hat Österreich nicht nur ein Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit mit Kanada, sondern auch eine eigene entsprechende Vereinbarung mit der Provinz Québec (BGBl 1993/551 idF BGBl 1996/333). Seit Abschluss dieser Vereinbarung sind im innerstaatlichen, insbesondere aber auch im zwischenstaatlichen Bereich wesentliche Rechtsänderungen eingetreten, weshalb nun eine Neufassung der Vereinbarung auf den Weg gebracht wurde. Ua sollen Bestimmungen zur Unfallversicherung neu aufgenommen werden und die Pensionsberechnung von der bisher vorgesehen gewesenen "Direktberechnung" auf die Berechnung nach europäischem Recht (VO (EG) 883/2004 ) umgestellt werden. (Regierungsvorlage 23. 2. 2022, 1360 BlgNR 27. GP )