Ziel des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) ist die Schaffung einheitlicher und praktikabler Arbeitszeitregelungen für alle Krankenanstalten und damit die Festlegung gesetzlicher Höchstarbeitszeitgrenzen, auch für Dienstnehmer von Gebietskörperschaften. Die geltenden Arbeitszeithöchstgrenzen und Pflichtruhezeiten dienen nicht nur der Verhinderung einer übermäßigen Beanspruchung der Dienstnehmer von Krankenanstalten, sondern darüber hinaus auch dem Interesse der Patienten.