KBGG: § 2 Abs 1, § 2 Abs 8
VfGH 8. 6. 2021, G 41/2021
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld setzt ua voraus, dass für das betreffende Kind Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und Familienbeihilfe für dieses Kind tatsächlich bezogen wird (§ 2 Abs 1 Z 1 KBGG). Bei getrennt lebenden Eltern muss der antragstellende Elternteil, der mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, obsorgeberechtigt sein und die Anspruchsvoraussetzung nach § 2 Abs 1 Z 1 KBGG in eigener Person erfüllen.