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Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeitbeschäftigung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6784/12/2022 Heft 6784 v. 3.2.2022

UrlG: § 2

OGH 27. 5. 2021, 9 ObA 54/20m

Das Urlaubsgesetz bemisst das Urlaubsausmaß auf kalendarische Weise, bei der das Ausmaß des Urlaubs unabhängig vom jeweiligen Ausmaß der Arbeitszeit festgelegt ist. Die Herabsetzung der Arbeitszeit berechtigt den Arbeitgeber nicht zu einer Reduktion des Urlaubsanspruchs (vgl OGH 22. 7. 2014, 9 ObA 20/14b, ARD 6421/6/2014). Dementsprechend ist dieser Urlaubsanspruch auch völlig unabhängig vom jeweiligen Beschäftigungsausmaß (vgl OGH 19. 12. 2014, 8 ObA 80/14v, ARD 6441/5/2015).

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